Das Verkehrsrecht, oder genauer das Straßenverkehrsrecht,
bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs auf der Straße. Wesentliche Regelungsmaterien sind
dabei das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
die Straßenverkehrsordnung (StVO),
die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Manche Fälle können routinemäßig abgewickelt
werden, aber häufig entwickeln sich auch scheinbar einfache
Fälle zu komplizierten Angelegenheiten. Durchschnittswissen
reicht hier nicht aus. Das Rechtsgebiet des Straßenverkehrsrechts
setzt sich zusammen aus zahlreichen weiteren Rechtsgebieten und
Problemfeldern, die eine ständige Fortbildung erfordern. Man
denke an das zuletzt geänderte Fahrerlaubnisrecht sowie das
Versicherungsrecht oder die Gebiete der Verkehrsmedizin und Unfallrekonstruktion.
Die Regulierung von Personenschäden erfordert von einem Anwalt
nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern eine genaue Kenntnis
der erstattungsfähigen Schadenspositionen und die Berücksichtigung
eventueller Folgeschäden, die mitunter erst nach Ablauf der
Verjährungsfrist
eintreten könnten.
Unser Anwaltsteam konnte im Laufe der Jahre eine Vielzahl von
Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln, so dass wir dieses Wissen
in Ihrem persönlichen und speziellen Fall gebündelt einbringen
können. Unsere Stärke macht den Unterschied: da neun
unserer zehn Kollegen auf diesem Gebiet tätig sind, ermöglichen
wir nicht nur eine zügige Abwicklung, sondern wir entwickeln
Strategien, die auf den Einschätzungen und Kenntnissen aller
Kollegen beruhen. Wir wollen, dass Sie am meisten von der gemeinschaftlichen
Stärke unseres Teams profitieren!
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