Das Ehe- und Familienrecht bestimmt die Rechtsbeziehungen
innerhalb der Familie. Darunter fallen das Unterhaltsrecht von
Kindern und Eltern, das Sorge- und Umgangsrecht sowie das Scheidungsrecht.
Im Ehe- und Familienrecht sind sensible Bereiche der Privatsphäre
betroffen, die oft auch existenzielle Fragen berühren. Deshalb
legen wir großen Wert auf sorgfältige und
vertrauliche Beratung.
Wir beraten Sie gerne bei der Formulierung von Eheverträgen
vor und nach Eingang der Ehe, wobei Ihre persönliche Lebenssituation
und Vermögenslage für uns den bestimmenden Faktor ausmacht.
Im
Falle einer drohenden Scheidung sollte im Vorfeld anwaltliche Hilfe
aufgesucht werden. Trennungsvereinbarungen können oft
Konflikte entschärfen. Frühzeitig kann mit der Gegenseite
nach außergerichtlichen Lösungen gesucht werden, um
ein gerichtliches Verfahren abzuwenden oder auf das Nötigste
zu beschränken. In diesem Gebiet umfassen unsere Leistungen
folgende Schwerpunkte:
- Gestaltung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen und Veträgen für andere Lebensgemeinschaften.
- Unterstützung und Beratung bei Adoptionsverfahren.
- Bei Ehescheidungen: Vorbereitung und Durchführung von
Scheidungsverfahren, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie
Regelung des elterlichen Sorgerechts.
- Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Regelung und Unterstützung bei speziellen Vermögensauseinandersetzungen,
z.B. Miteigentum an Wohnung bzw. Eigenheim oder gemeinsame Kreditverbindlichkeiten.
- Umgangsrecht mit hervorgebrachten Kindern: Sorgerechtsverfahren
und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Unser zuständiger Kollege:
> Oliver Dornberger (Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht)
> Volker Dirscherl (Familienrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht)
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